Pflegegeld:
Abhängig vom Pflegegrad wird von der Pflegekasse die Kosten für die Angehörigen bezahlt, welche komplett privat versorgen. Diese Mittel sind frei verfügbar. ​
Kombinationsleistungen:
Wird von der Pflegekasse gezahlt, wenn neben der Pflege durch angehörige noch ein zugelassener Betreuungs- oder Pflegedienst hinzugezogen wird. Dadurch erhöht sich das Pflegegeld, um sicherzustellen das eine angemessene Betreuung gewährleistt werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem zugelassenen Betreuungs -oder Pflegedienst und den Pflegekassen. Das Pflegegeld wird dann nur noch ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden. ​
Pflegesachleistungen:
Wird von der Pflegekasse gezahlt, wenn neben der Pflege durch Angehörige noch ein zugelassener Betreuungs- oder Pflegedienst hinzugezogen wird. Dadurch erhöht sich das Pflegegeld, um sicherzustellen das eine angemessene Betreuung gewährleitet werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem zugelassenen Betreuungs -oder Pflegedienst und den Pflegekassen. Das Pflegegeld wird dann nur noch ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden. ​
Verhinderungspflege:
Die Verhinderungspflege ist eine gute Möglichkeit für pflegende Angehörige stundenweise Entlastung für anspruchsvolle Pflegeaufgaben zu bekommen. Wenn Sie als pflegende Angehörige zeitweise an der Pflege gehindert oder einfach Zeit für sich brauchen, beteiligt sich die Pflegeversicherung. Jeder Pflegebedürftige mit einen Pflegegrad 2, kann Unterstützung im Wert von bis zu 1.685,00 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. ​
Kurzzeitpflege:
Bei Bedarf von zusätzlichem Budget der Kurzzeitpflege, welches Sie für eine stationäre Einrichtung nicht benötigen, können Sie ab dem 01.07.2025 das Budget der Kurzzeitpflege von 1.854,00 € in die Verhinderungspflege umwandeln, sodass sich ein Gesamtbudget von 3.539,00 € ergibt.
Die Mittel stehen dann den Angehörigen zur Verfügung, um sich durch einen zugelassen Betreuungsdienst wie der AlpCare zuhause betreut und versorgen zu lassen- beispielsweise für eine Stundenweise Entlastung. ​
Entlastungsleistungen: Für Pflegedürftige ab Pflegegrad 1 stehen im Monat 131,00 € monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, Betreuung Außerhaus und gemeinsame Aktivitäten zu holen. Auch dieser Betrag wird nicht privat ausgezahlt, sondern wird von einem zugelassen Pflege- oder Betreuungsdienst wie AlpCare direkt mit den Pflegekassen abgerechnet.​