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Kostenübernahme

für Ihre Betreuung

Wie erfolgt die Abrechnung über die Pflegekassen?

Bei der Betreuung geht es darum, Menschen im Alltag zu unterstützen und die Lebensqualität zu steigern. Der Kostenfaktor spielt dabei eine zentrale Rolle. Wenn Sie einen zugelassenen Betreuungsdienst beauftragen möchten, übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegegrad einen Teil dieser Kosten.

Wir beraten Sie gerne

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei. 

Ihre Optionen für die Kostenübernahme

Pflegegeld

Wenn Angehörige die Betreuung selbst übernehmen, haben sie je nach Pflegegrad einen Anspruch auf Pflegegeld, das direkt von den Pflegekassen bezahlt wird.

Kombinationsleistungen und Pflegesachleistungen

Wenn Angehörige neben der privat erbrachten Pflege und Betreuung zusätzlich die Unterstützung durch AlpCare in Anspruch nehmen möchten, stellt die Pflegekasse Kombinationsleistungen zur Verfügung. So erhöht sich das Pflegegeld insgesamt, um eine angemessene Betreuung sicherzustellen. AlpCare übernimmt in diesem Fall die Abrechnung direkt mit den Pflegekassen. Wird das zur Verfügung gestellte Budget nicht ausgeschöpft, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt.

Zusätzliche Möglichkeiten

Verhinderungspflege

Möchten pflegende Angehörige stundenweise Entlastung und Unterstützung in Anspruch nehmen, kann jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Leistungen in Höhe von 1.612,00 € in Anspruch  nehmen.  

Kurzzeitpflege

Sofern eine Betreuung in einer stationären Einrichtung für die Kurzzeitpflege nicht benötigt wird, können 50 % in das Budget der Verhinderungspflege (806,00 € pro Jahr) umgewandelt werden (in max. 2.418,00 € pro Jahr). Diese Mittel stehen dann für die Entlastung der Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst wie AlpCare zur Verfügung.

Entlastungsleistungen

Für die Betreuungs- und haushaltsnahen Leistungen wie z.B. Unterstützung bei der Grundpflege, Besorgungen, Arztbesuche, Freizeitgestaltung haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen Anspruch in Höhe von 125,00 € monatlich. Dieser Betrag kann nicht ausbezahlt werden und nur durch einen zugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst wie AlpCare abrechenbar.​​ Wenn Sie Rechnungen von der AlpCare privat begleichen, können die Kosten auch von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden.

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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne

Kostenübernahme

Steuervorteile und Bayernbonus nutzen

Die Betreuung und Pflege von Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Der Freistaat Bayern unterstützt seine Bürger zusätzlich zum allgemeinen Pflegegeld mit dem Landespflegegeld in Höhe von 1.000,00 € pro Jahr zur Anerkennung der pflegenden Angehörigen.

Wenn Sie Rechnungen der AlpCare privat begleichen, können die Kosten auch von der Einkommenssteuer des Pflegenden abgesetzt werden. Pro Jahr lassen sich Steuerzahlungen um bis zu 4.000,00 € reduzieren, da bis zu 20 % des Höchstbetrages (20.000,00 €) steuerabzugsfähig sind. 

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Wir freuen uns, von Ihnen zu hören

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf.

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