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Seniorenbetreuung Rosenheim

AlpCare

Seniorenbetreuung mit Herz

Menschen werden betreuungsbedürftig und das ist völlig normal. Dabei stellt unser Betreuungsdienst eine optimale Alternative zum Alters- oder Pflegeheim dar. Wir unterstützen Sie dabei, so lange wie möglich im vertrauten Zuhause zu leben und dabei liebevoll und kompetent umsorgt zu sein. 

Individuelle Unterstützung im eigenen Zuhause

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Über AlpCare

Wir bei AlpCare setzen uns jeden Tag dafür ein, betreuungsbedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen. Als regionaler Betreuungsdienst legen wir nicht nur höchsten Wert auf fachliche Kompetenz, sondern stellen ebenso den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse in den Vordergrund.

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Betreuung Senioren
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  • Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege?
    Unter Betreuungsdienstleistungen fallen jene Tätigkeiten zur Unterstützung von Betreuungsbedürftigen Menschen im Alltag. Unsere Mitarbeiter helfen unter anderem bei der Erledigung von Hausarbeit, der täglichen Hygiene, beim Einkauf, der Freizeitgestaltung und der Betreuung außer Haus (z.b. Arztbesuche, Behördengänge, Friseur etc.). Ein Betreuungsdienst übernimmt dagegen keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten wie Verabreichung von Medikamenten, Verbandswechsel, Körperpflege. Diese Leistungen dürfen nur von ausgebildeten Pflegepersonal übernommen werden.
  • Ist die häusliche Betreuung günstiger als das Pflegeheim? ​
    Ein Aufenthalt im Pflegeheim ist in Deutschland nicht günstig. Im Normalfall wird ein vierstelliger Eigenanteil pro Monat fällig. Preislich kann die häusliche Betreuung von Senioren auch dank staatlicher Förderung ohne Probleme mithalten und gestaltet sich oft günstiger. ​
  • Welche Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch die Pflegekassen gibt es? ​
    Pflegegeld: Abhängig vom Pflegegrad wird von der Pflegekasse die Kosten für die Angehörigen bezahlt, welche komplett privat versorgen. Diese Mittel sind frei verfügbar. ​ Kombinationsleistungen: Wird von der Pflegekasse gezahlt, wenn neben der Pflege durch angehörige noch ein zugelassener Betreuungs- oder Pflegedienst hinzugezogen wird. Dadurch erhöht sich das Pflegegeld, um sicherzustellen das eine angemessene Betreuung gewährleistt werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem zugelassenen Betreuungs -oder Pflegedienst und den Pflegekassen. Das Pflegegeld wird dann nur noch ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden. ​ Pflegesachleistungen: Wird von der Pflegekasse gezahlt, wenn neben der Pflege durch Angehörige noch ein zugelassener Betreuungs- oder Pflegedienst hinzugezogen wird. Dadurch erhöht sich das Pflegegeld, um sicherzustellen das eine angemessene Betreuung gewährleitet werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem zugelassenen Betreuungs -oder Pflegedienst und den Pflegekassen. Das Pflegegeld wird dann nur noch ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden. ​ Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege ist eine gute Möglichkeit für pflegende Angehörige stundenweise Entlastung für anspruchsvolle Pflegeaufgaben zu bekommen. Wenn Sie als pflegende Angehörige zeitweise an der Pflege gehindert oder einfach Zeit für sich brauchen, beteiligt sich die Pflegeversicherung. Jeder Pflegebedürftige mit einen Pflegegrad 2, kann Unterstützung im Wert von bis zu 1.612,00 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. ​ Kurzzeitpflege: Bei Bedarf von zusätzlichem Budget der Kurzzeitpflege, welches Sie für eine stationäre Einrichtung nicht benötigen, können Sie 50 % in das Budget der Verhinderungspflege (806,00 € pro Jahr) umwandeln lassen. ​ Durch die Umwandlung kann das Budget der Verhinderungspflege auf 2.418,00 € pro Jahr aufgestockt werden. Die Mittel stehen dann den Angehörigen zur Verfügung, um sich durch einen zugelassen Betreuungsdienst wie der AlpCare zuhause betreut und versorgen zu lassen- beispielsweise für eine Stundenweise Entlastung. ​ Entlastungsleistungen: Für Pflegedürftige ab Pflegegrad 1 stehen im Monat 125,00 € monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, Betreuung Außerhaus und gemeinsame Aktivitäten zu holen. Auch dieser Betrag wird nicht privat ausgezahlt, sondern wird von einem zugelassen Pflege- oder Betreuungsdienst wie AlpCare direkt mit den Pflegekassen abgerechnet.​
  • Können Kosten von der Steuer abgesetzt werden?
    Ja. Die Kosten für die Betreuung und Pflege von Angehörigen kann von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000,00 € pro Jahr, wovon 20 % steuerabzugsfähig sind. Somit ergibt sich eine Reduzierung der Steuerzahlung um bis zu 4.000,00 € pro Jahr.
  • Welche Optionen der Betreuung von Senioren werden angeboten?
    Sie suchen nach einer zuverlässigen Betreuung für Senioren? Egal ob die mobile Seniorenbetreuung, die stundenweise Betreuung für Senioren oder die Seniorenpflege. Bei uns erhalten Sie einen professionellen Service, der ganz zu den Bedürfnissen Ihres Angehörigen passt. Unsere geschulten Seniorenbetreuer und Seniorenbetreuerinnen unterstützen bei jeder Art der privaten Seniorenbetreuung.
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